Kosten
Kosten

Als Mitglieder des basellandschaftlichen und schweizerischen Anwaltsverbands halten wir uns an deren Standesregeln und Honorarberechnungsgrundlagen. Unser Anwaltshonorar vereinbaren wir vor Annahme eines Mandats mittels einer Honorarvereinbarung.

Unser Honorar berechnen wir grundsätzlich nach Zeitaufwand, wobei der Stundensatz für gewöhnlich CHF 250.00 beträgt. Bei Vertretungen vor Gericht und Behörden bestimmt sich das Honorar nach der jeweiligen kantonalen Tarifordnung, wobei das Honorar in diesem Falle entweder nach Streitwert oder Zeitaufwand berechnet wird.

Im Rahmen unserer Sorgfaltspflichten prüfen wir die Möglichkeit einer allfälligen Kostendeckung unserer Bemühungen durch Ihre Rechtschutzversicherung oder einer anderweitigen Versicherung, durch die Gegenpartei oder – im Falle Ihrer Bedürftigkeit – durch die unentgeltliche Rechtspflege bzw. Einsetzung als amtlicher Verteidiger genau.

Für die Prüfung und das Stellen eines Gesuches um unentgeltliche Rechtspflege bzw. eines Antrages auf Einsetzung als amtliche Verteidigung steht Ihnen das folgende Formular für den Kanton Basel-Landschaft zur Verfügung:

Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege Kanton Basel-Landschaft