Angebot
Zivilrecht

Zivilrecht

Wir beraten und vertreten Sie gerne in sämtlichen zivilrechtlichen Angelegenheiten, vom Familienrecht, Erbrecht, Kindes- und Erwachsenenschutz bis zum Obligationenrecht.

Im Falle einer Trennung (Eheschutz) oder Scheidung beraten wir Sie bei der Erstellung einer einvernehmlichen Vereinbarung oder vertreten Sie in gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Auch im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sind wir für Sie tätig, sei es in Auseinandersetzungen mit der KESB oder bei gerichtlichen Streitigkeiten um Kinderbelange. Wir beraten und unterstützen Sie auch bei der Abfassung Ihrer Patientenverfügung oder Ihres Vorsorgeauftrages.

Bei erbrechtlichen Angelegenheiten können wir Sie bei der Nachlassplanung oder der Erarbeitung von letztwilligen Verfügungen unterstützen. Auch bei der Durchführung von Erbteilungen und Willens- und Testamentsvollstreckungen bieten wir Hand.

Für die nötigen Beurkundungen arbeiten wir mit lokalen und erfahrenen NotarInnen zusammen.

Unsere Dienstleistung deckt ebenso sämtliche vertraglichen Verhältnisse ab, insbesondere das Arbeitsrecht, Mietrecht und das Werkvertragsrecht. Ihre vertraglichen Forderungen setzen wir mit dem gesamten juristischen Instrumentarium durch oder wehren ungerechtfertigte Forderungen ab. Dabei vermeiden wir unnötige Prozesse und verfolgen eine transparente Kostenpolitik.

Wir beraten Sie zudem bei der Bewirtschaftung Ihrer Immobilien (inkl. Stockwerkeigentum) und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Baumängeln.