Verwaltungsrecht, insbesondere Ausländerrecht und Asylrecht
In sämtlichen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten wir Ihre Interessen, ob auf kommunaler, kantonaler Ebene oder gegenüber den Bundesbehörden.
Im Ausländerrecht und Asylrecht unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen und vertieften Praxiserfahrung beim Erhalt und Schutz Ihrer ausländerrechtlichen Bewilligung (Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung, Härtefallbewilligung) und derjenigen Ihrer Familienmitglieder (Familiennachzug).
Als Asylsuchende haben Sie unter Umständen Anspruch auf vorläufige Aufnahme bzw. Anerkennung als Flüchtling. Ihre Ansprüche und eine allfällige Asylbeschwerde an das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht prüfen wir genau.